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Kein Test oder Quarantäne
In diese Länder reisen Geimpfte sorgloser
Urlaub am Mittelmeer: Für Geimpfte reist es sich in manche Länder etwas einfacher
Die Inzidenz sinkt, die Impfquote steigt und der Sommerurlaub naht: Vor allem für Geimpfte und Genesene ist das Reisen in einige Länder fast wie vor der Pandemie. Auch die Rückkehr ist mit weniger Stress verbunden. Hier eine Übersicht, wohin es sich geimpft leichter reist.
Der Sommer ist da, und trotz der anhaltenden Corona-Pandemie ist das Reisen innerhalb der Europäischen Union wieder möglich. Leichter hat es dabei, wer bereits vollständig geimpft ist oder eine Corona-Infektion überstanden hat – mittlerweile verzichten mehrere Länder bei der Einreise dann auf Test und Quarantäne. Aber auch bei der Rückkehr nach Deutschland warten weniger Hürden. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Punkte:
Wann gilt man als vollständig geimpft oder genesen?
Wie weist man nach, dass man vollständig geimpft oder genesen ist?
Wann kommt der digitale europäische Impfpass?
Ab 1. Juli soll der digitale europäische Impfpass Europäern das Reisen weiter erleichtern. In einem QR-Code werden neben Angaben zu Impfungen auch Informationen über Tests oder überstandene Corona-Infektionen gespeichert. Aber auch dann gilt der gelbe WHO-Impfpass weiter als möglicher Nachweis einer vollständigen Impfung.
Tipps vom ExpertenReisebranche setzt auf zwei Sommerurlaubs-Länder
In welchen Ländern Europas ist die Einreise für vollständig Geimpfte und Genesene einfacher?
Für alle Urlauber reicht in den meisten Ländern bei der Einreise ein negativer Corona-Test – manchmal ist danach zusätzlich eine zehntägige Quarantäne nötig. In folgenden Ländern fallen diese Auflagen für vollständig Geimpfte und Genesene jedoch weg (Stand 3. Juni 2021):
In einigen anderen Ländern gibt es bisher noch keine Erleichterungen für vollständig Geimpfte oder Genesene:
Was gilt für Kinder von vollständig Geimpften?
Kinder von geimpften Eltern sollen bei Urlaubsreisen in Europa von der Quarantänepflicht befreit werden – so jedenfalls lautet eine Empfehlung der EU-Kommission. Dänemark wendet diese schon an: Nicht geimpfte Kinder im Alter zwischen 15 und 17 Jahren müssen bei der Einreise lediglich einen aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen. Für Kinder unter 15 Jahren entfällt die Testpflicht. Mit ähnlichen Lösungen wird auch im Fall der anderen Reiseländer bis zum Sommer gerechnet.
Nicht nur bei der Einreise in andere Länder haben geimpfte und genesene Bundesbürger Vorteile – auch bei der Rückkehr nach Deutschland entfallen für sie einige Auflagen. Allerdings kommt es darauf an, ob man sich zuvor in einem Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat. Eine Übersicht, was dabei zu beachten ist:
Welche Arten von Risikogebieten gibt es?
Die Einordnung von Regionen und Ländern als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete ändert sich immer wieder. Die Niederlande, einstiges Hochinzidenzgebiet, gelten mittlerweile nur noch als Risikogebiet. Bulgarien, Ungarn, Polen, Liechtenstein, Monaco und einige Regionen Spaniens sind mittlerweile keine Risikogebiete mehr.
Eine umfassende Liste, welches Land in welche Kategorie fällt, erstellt das Robert-Koch-Institut. Die Liste wird ständig aktualisiert – vor Abreise in ein Urlaubsland sollten sich Reisende über den Status des Reiselandes informieren.
Rückkehr aus Risikogebieten
In der Regel müssen alle, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben (eine Durchreise fällt nicht darunter) drei Punkte berücksichtigen:
Der Vorteil für vollständig Geimpfte und Genesene: Die Testpflicht entfällt – der Nachweis über die Impfung oder die überstandene Infektion muss jedoch auf dem Einreiseportal gemeldet werden. Auch die Quarantänepflicht nach der Rückkehr entfällt dann.
Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten
Bei der Einreise aus Hochinzidenzgebieten gelten für Bundesbürger im Normalfall strengere Regeln. Bereits bei der Einreise muss ein negatives Testergebnis vorliegen. Es gilt ebenfalls eine zehntägige Quarantäne, aus der man sich frühestens nach fünf Tagen freitesten kann.
Auch hier sind vollständig Geimpfte und Genesene im Vorteil: Für sie entfällt die Test- und Quarantänepflicht. Voraussetzung ist jedoch auch in diesem Fall, dass sie den Nachweis der Impfung oder einer überstandenen Infektion auf dem Einreiseportal melden.
Rückkehr aus Virusvariantengebieten
Besonderheit bei der Rückkehr mit dem Flugzeug
Eine Sonderregelung gibt es bei der Rückkehr mit dem Flugzeug. Denn in diesem Fall ist es egal, ob Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet: Alle Fluggäste müssen beim Check-in einen negativen Test vorlegen. Außer bei einem Rückflug aus einem Virusvariantengebiet entfällt für vollständig Geimpfte oder Genesene diese Testpflicht. Dann reicht es, beim Check-in am Schalter einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Wo kann man weitere Informationen bekommen?
Informationen über die aktuellen Reisebestimmungen findet man auf folgenden Webseiten:
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GEMI Num: 077085127000