Kein Test oder Quarantäne
In diese Länder reisen Geimpfte sorgloser
Urlaub am Mittelmeer: Für Geimpfte reist es sich in manche Länder etwas einfacher
Die Inzidenz sinkt, die Impfquote steigt und der Sommerurlaub naht: Vor allem für Geimpfte und Genesene ist das Reisen in einige Länder fast wie vor der Pandemie. Auch die Rückkehr ist mit weniger Stress verbunden. Hier eine Übersicht, wohin es sich geimpft leichter reist.
Der Sommer ist da, und trotz der anhaltenden Corona-Pandemie ist das Reisen innerhalb der Europäischen Union wieder möglich. Leichter hat es dabei, wer bereits vollständig geimpft ist oder eine Corona-Infektion überstanden hat – mittlerweile verzichten mehrere Länder bei der Einreise dann auf Test und Quarantäne. Aber auch bei der Rückkehr nach Deutschland warten weniger Hürden. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Punkte:
Wann gilt man als vollständig geimpft oder genesen?
- Vollständig geimpft: Wenn die zweite Impfung mindestens 14 Tagen her ist. Allerdings gibt es Ausnahmen: Beim Impfstoff von Johnson & Johnson sowie nach einer überstandenen Corona-Infektion reicht eine Impfdosis.
- Genesen: Wenn die Corona-Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
Wie weist man nach, dass man vollständig geimpft oder genesen ist?
- Vollständig Geimpfte: Die Impfung kann in digitaler Form wie dem geplanten digitalen Impfzertifikat, aber auch in Papierform nachgewiesen werden – hier reicht der gelbe WHO-Impfpass.
- Genesene: Als Nachweis gilt ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage, aber höchstens 6 Monate zurückliegt. Positiv muss das Testergebnis deshalb sein, weil es eine Corona-Infektion belegen soll, von der man mittlerweile genesen ist.
Wann kommt der digitale europäische Impfpass?
Ab 1. Juli soll der digitale europäische Impfpass Europäern das Reisen weiter erleichtern. In einem QR-Code werden neben Angaben zu Impfungen auch Informationen über Tests oder überstandene Corona-Infektionen gespeichert. Aber auch dann gilt der gelbe WHO-Impfpass weiter als möglicher Nachweis einer vollständigen Impfung.
Tipps vom ExpertenReisebranche setzt auf zwei Sommerurlaubs-Länder
In welchen Ländern Europas ist die Einreise für vollständig Geimpfte und Genesene einfacher?
Für alle Urlauber reicht in den meisten Ländern bei der Einreise ein negativer Corona-Test – manchmal ist danach zusätzlich eine zehntägige Quarantäne nötig. In folgenden Ländern fallen diese Auflagen für vollständig Geimpfte und Genesene jedoch weg (Stand 3. Juni 2021):
- Nur negativer Corona-Test notwendig, der für Geimpfte oder Genesene wegfällt: Griechenland, Kroatien, Österreich, Polen, Madeira (Portugal), Spanien (ab 7. Juni), Türkei, Zypern (eine mindestens drei Wochen zurückliegende Erstimpfung reicht).
- Negativer Corona-Test sowie zehntägige Quarantäne notwendig, die für Geimpfte oder Genesene wegfallen: Dänemark.
- Bei Einreise in die Schweiz sind seit 3. Juni für alle Bundesbürger weder Test noch Quarantäne oder der Nachweis von Impfung oder überstandener Infektion notwendig.
In einigen anderen Ländern gibt es bisher noch keine Erleichterungen für vollständig Geimpfte oder Genesene:
- Negativer Corona-Test auch für Geimpfte oder Genesene notwendig: Belgien (bei längerem Aufenthalt auch sieben Tage Quarantäne nötig), Frankreich, Irland (auch Quarantäne notwendig), Italien, Malta, Niederlande, Portugal (außer Madeira) und Schweden.
- Sonderfall Norwegen: Bisher lässt Norwegen noch keine Touristen ins Land.
Was gilt für Kinder von vollständig Geimpften?
Kinder von geimpften Eltern sollen bei Urlaubsreisen in Europa von der Quarantänepflicht befreit werden – so jedenfalls lautet eine Empfehlung der EU-Kommission. Dänemark wendet diese schon an: Nicht geimpfte Kinder im Alter zwischen 15 und 17 Jahren müssen bei der Einreise lediglich einen aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen. Für Kinder unter 15 Jahren entfällt die Testpflicht. Mit ähnlichen Lösungen wird auch im Fall der anderen Reiseländer bis zum Sommer gerechnet.
Nicht nur bei der Einreise in andere Länder haben geimpfte und genesene Bundesbürger Vorteile – auch bei der Rückkehr nach Deutschland entfallen für sie einige Auflagen. Allerdings kommt es darauf an, ob man sich zuvor in einem Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat. Eine Übersicht, was dabei zu beachten ist:
Welche Arten von Risikogebieten gibt es?
- Risikogebiete: Gebiete, bei denen ein erhöhtes Infektionsrisiko mit Sars-CoV-2 gilt. Die meisten Länder und Regionen der Erde werden derzeit noch als Risikogebiete eingestuft.
- Hochinzidenzgebiete: Gebiete mit einer besonders hohen 7-Tage-Inzidenz – in der Regel muss diese über 200 liegen. Auch aus anderen Gründen kann ein Gebiet als Hochinzidenzgebiet eingestuft werden – etwa bei einer geringen Testrate bei gleichzeitig hoher Positivenquote. In Europa zählen aktuell Litauen, Schweden und die Türkei als Hochinzidenzgebiete – außerhalb Europas auch das Urlaubsland Tunesien.
- Virusvariantengebiete: In diesen Gebieten sind Virusvarianten von Sars-CoV-2 verbreitet, die in Deutschland noch nicht gehäuft auftreten. In Europa zählen das Vereinigte Königreich, die Isle of Man und alle Kanalinseln dazu (jeweils Variante Delta). Außerhalb Europas sind es unter anderem Indien (Variante Delta), Südafrika (Variante Beta) und Brasilien (Gamma).
Die Einordnung von Regionen und Ländern als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete ändert sich immer wieder. Die Niederlande, einstiges Hochinzidenzgebiet, gelten mittlerweile nur noch als Risikogebiet. Bulgarien, Ungarn, Polen, Liechtenstein, Monaco und einige Regionen Spaniens sind mittlerweile keine Risikogebiete mehr.
Eine umfassende Liste, welches Land in welche Kategorie fällt, erstellt das Robert-Koch-Institut. Die Liste wird ständig aktualisiert – vor Abreise in ein Urlaubsland sollten sich Reisende über den Status des Reiselandes informieren.
Rückkehr aus Risikogebieten
In der Regel müssen alle, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben (eine Durchreise fällt nicht darunter) drei Punkte berücksichtigen:
- Vor der Einreise muss auf dem Einreiseportal eine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden.
- Nach der Einreise muss spätestens nach 48 Stunden ein negativer Test nachgewiesen werden.
- Rückkehrer aus Risikogebieten müssen zehn Tage in Quarantäne. Je nach Risikogebiet und Bundesland kann diese Quarantäne aber durch einen negativen Test verkürzt werden (Informationen dazu auf den Internetseiten der Bundesländer).
Der Vorteil für vollständig Geimpfte und Genesene: Die Testpflicht entfällt – der Nachweis über die Impfung oder die überstandene Infektion muss jedoch auf dem Einreiseportal gemeldet werden. Auch die Quarantänepflicht nach der Rückkehr entfällt dann.
Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten
Bei der Einreise aus Hochinzidenzgebieten gelten für Bundesbürger im Normalfall strengere Regeln. Bereits bei der Einreise muss ein negatives Testergebnis vorliegen. Es gilt ebenfalls eine zehntägige Quarantäne, aus der man sich frühestens nach fünf Tagen freitesten kann.
Auch hier sind vollständig Geimpfte und Genesene im Vorteil: Für sie entfällt die Test- und Quarantänepflicht. Voraussetzung ist jedoch auch in diesem Fall, dass sie den Nachweis der Impfung oder einer überstandenen Infektion auf dem Einreiseportal melden.
Rückkehr aus Virusvariantengebieten
Besonderheit bei der Rückkehr mit dem Flugzeug
Eine Sonderregelung gibt es bei der Rückkehr mit dem Flugzeug. Denn in diesem Fall ist es egal, ob Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet: Alle Fluggäste müssen beim Check-in einen negativen Test vorlegen. Außer bei einem Rückflug aus einem Virusvariantengebiet entfällt für vollständig Geimpfte oder Genesene diese Testpflicht. Dann reicht es, beim Check-in am Schalter einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Wo kann man weitere Informationen bekommen?
Informationen über die aktuellen Reisebestimmungen findet man auf folgenden Webseiten:
- Bundesinnenministerium
- Auswärtiges Amt
- Bundespolizei
- Gesundheitsministerium
- Liste der Risikogebiete beim RKI
- Auf re-open Europe gibt es zudem eine EU-weite Übersicht (gibt es auch als Android und iOS-App “Re-open EU”).